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Kampfmittel

Beschreibung

Zu den Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörden gehört im Rahmen der Gefahrenabwehr auch die Beseitigung von Kampfmittel- und Munitionsfunden, die seit dem Krieg bislang unentdeckt geblieben sind. 

Aufgefundene Kampfmittel sind dem Ordnungsamt zu melden; außerhalb der Dienstzeit wenden Sie sich bitte an die Polizei.

Die Anträge sind über die örtliche Ordnungsbehörde zu stellen, die vorbereitende Maßnahmen trifft und die Anträge zur abschließenden Bearbeitung auf dem Dienstweg an die Bezirksregierung weiterleitet. 

Fachbereich 3.1 - Allgemeines Ordnungswesen

Zuständige Einrichtungen