BIS: Suche und Detail

Sondernutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

Beschreibung

Jede Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus (das ist "begehen", "befahren") bedarf als Sondernutzung einer Erlaubnis.
Rechtliche Grundlage für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen ist die Sondernutzungssatzung der Stadt Gummersbach in der aktuellen Fassung.

Die Erlaubnisse sind insbesondere zu beantragen für:

  • Plakatieren im öffentlichen Verkehrsraum,
  • Informationsstände im öffentlichen Verkehrsraum,
  • Aufstellen von Werbereitern auf öffentlicher Verkehrsfläche, z. B. auf Gehwegen

Dem Antrag auf Sondernutzung ist ein Lageplan beizufügen.

Als Planungshilfe kann die rechts zum download angebotene pdf dienen. (Tipp: wenn Sie die pdf mit dem Acrobat-Reader geöffnet haben, zoomen Sie auf den benötigten Bereich. Unter Bearbeiten > Schnappschuss erstellen können Sie den Bereich "ausschneiden". Dabei wird dieser Bereich als jpg-Datei in den Zwischenspeicher genommen und kann in Bildbearbeitungsprogrammen geöffnet oder auch als Grafik in Word  mit Strg+V eingefügt werden)

Die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig.

Sondernutzungssatzung

Fachbereich 3.1 - Allgemeines Ordnungswesen

siehe Anlagen 1 und 2