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Sondernutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
Beschreibung
Jede Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus (das ist "begehen", "befahren") bedarf als Sondernutzung einer Erlaubnis.
Rechtliche Grundlage für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen ist die Sondernutzungssatzung der Stadt Gummersbach in der aktuellen Fassung.
Die Erlaubnisse sind insbesondere zu beantragen für:
- Plakatieren im öffentlichen Verkehrsraum,
- Informationsstände im öffentlichen Verkehrsraum,
- Aufstellen von Werbereitern auf öffentlicher Verkehrsfläche, z. B. auf Gehwegen
Dem Antrag auf Sondernutzung ist ein Lageplan beizufügen.
Als Planungshilfe kann die rechts zum download angebotene pdf dienen. (Tipp: wenn Sie die pdf mit dem Acrobat-Reader geöffnet haben, zoomen Sie auf den benötigten Bereich. Unter Bearbeiten > Schnappschuss erstellen können Sie den Bereich "ausschneiden". Dabei wird dieser Bereich als jpg-Datei in den Zwischenspeicher genommen und kann in Bildbearbeitungsprogrammen geöffnet oder auch als Grafik in Word mit Strg+V eingefügt werden)
Die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig.
Sondernutzungssatzung
Lageplan
Fachbereich 3.1 - Allgemeines Ordnungswesen
siehe Anlagen 1 und 2
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Allgemeines Ordnungswesen - Fachbereich 3.1
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- Rathausplatz 1
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Lara Murawski
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1107
- E-Mail:
- lara.murawski@gummersbach.de