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Niederschlag

Kurzbeschreibung

Niederschlagswassergebühr

Beschreibung

Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich auf der Grundlage der Quadratmeter der bebauten und befestigten Fläche auf den Grundstücken, von denen Niederschlagswasser abflusswirksam in den Kanal gelangen kann.

Wird die Fläche verändert, z. B. durch

  • einen Wohnhausanbau
  • Pflastern einer Garageneinfahrt
  • Entsiegelungsmaßnahmen usw.

ist dies innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veränderung bei uns schriftlich anzuzeigen. Die Veränderung ist kurz zu beschreiben und ein Lageplan oder andere geeigenete Unterlagen sind vorzulegen, aus denen die geänderten bebauten bzw. befestigten Flächen nachvollzogen werden können.

Niederschlagswasserbeseitigung

Neben dem verbrauchten Trinkwasser - dem Schmutzwasser - muss auch das Regenwasser, welches von den bebauten und befestigten Flächen in die Kanalisation gelangt, abgeleitet und gereinigt werden. Bei starken Regenfällen ist die Niederschlagswassermenge um ein Hundertfaches größer als die Menge des häuslichen und gewerblichen Schmutzwassers.

Regenwassernutzungsanlage

Wer im Haushalt (für die Toilettenspülung oder die Waschmaschine) eine Regenwassernutzungsanlage betreibt, muss diese den Stadtwerken Gummersbach anzeigen. Gemeint sind keine Regentonnen oder Zisternen zur Gartenbewässerung.

Fachbereich 12 - Stadtwerke

Weitere Infos finden Sie hier.

Wichtiger Hinweis

Mit Erteilung der Freistellung von der Überlassungspflicht geht die Abwasserbeseitigungspflicht für Niederschlagswasser auf den Grundstückseigentümer über. Für mögliche Schäden aus seiner örtlichen Niederschlagswasserbeseitigung haftet der Grundstückseigentümer selbst.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen