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Kanalbau

Kurzbeschreibung

Baustellenablauf

Beschreibung

Was passiert mit meiner Anschlussleitung beim Kanalbau?

  • Im Vorfeld einer Kanalbaumaßnahme werden die einzelnen Grundstücksanschlüsse der Häuser zum öffentlichen Kanal hin mittels Kamerabefahrung auf eventuelle Schäden untersucht und der bauliche Zustand fachmännisch beurteilt.
  • Im Rahmen der Kanalsanierung im öffentlichen Bereich werden die defekten Grundstücksanschlüsse im Straßenraum bis max. 1 m auf die Privatgrundstücke von der ausführenden Baufirma erneuert. Die Kosten hierfür sind den Stadtwerken zur ersetzen (Kostenersatz).
  • Es ist möglich, dass im Rahmen einer Kanalbaumaßnahme und im Rahmen der Untersuchung der Grundstücksanschlüsse auch festgestellt wird, dass die Hausanschlüsse defekt sind und erneuert werden müssen. Hierüber werden die Grundstückseigentümer im Vorfeld schriftlich von den Stadtwerken informiert. Die Beseitigung der Schäden hat durch die Eigentümer zu erfolgen (Beauftragung eines Bauunternehmens und Kostentragung).

Warum ist die Sanierung defekter Anschlussleitungen notwendig?

Undichte Leitungen führen durch entweichendes Abwasser zu Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers und zu Mehrkosten bei den Klärwerken durch eindringendes Grundwasser. Dieses vermischt sich mit dem Abwasser in der Leitung und muss folglich unnötig auf dem Klärwerk mitbehandelt werden.

Abwassermissstände sind daher unbedingt zu beseitigen!

Kostenersatz

Die Kosten für die Erneuerung Ihrer Grundstücksanschlussleitung berechnen wir Ihnen weiter, da es sich bei diesen Leitungen um private Abwasserleitungen im öffentlichen Straßenraum handelt.

Fachbereich 12 - Stadtwerke

Mehr Infos erhalten Sie hier.

Wichtiger Hinweis

Im Rahmen einer kombinierten Straßen- und Kanalbaumaßnahme sind die Kosten für die Sanierung des Grundstücksanschlusses NICHT in den Straßenbaubeiträgen enthalten.

Die Eigentümer der Grundstücke erhalten ZWEI Bescheide:

  • Bescheid von der Stadt Gummersbach zu den Straßenbaubeiträgen (i.d.R. ergeht dieser Bescheid weit vor dem der Stadtwerke Gummersbach)
  • Bescheid von den Stadtwerken Gummersbach zum Kostenersatz

Zuständige Einrichtungen