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Abwassergebühren
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalisation) sowie die Beseitigung des Klärschlammes aus Grundstückskleinkläranlagen werden Abwassergebühren erhoben.
Es wird zwischen Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren unterschieden.
Schmutzwassergebühr
Berechnungsgrundlage ist der Frischwasserbezug.
Als gebührenpflichtige Schmutzwassermenge gilt die aus dem öffentlichen Wassernetz bezogene Frischwassermenge und die aus privaten Wasserversorgungsanlagen / Regenwassernutzungsanlagen gewonnene Wassermenge.
Niederschlagswassergebühr
Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich auf der Grundlage der Quadratmeter der bebauten und befestigten Fläche auf den angeschlossenen Grundstücken, von denen Niederschlagswasser abflusswirksam in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann.
Wird die Flächengröße verändert, zum Beispiel durch einen Wohnhausanbau, durch Pflastern einer Garageneinfahrt oder durch Entsiegelungsmaßnahmen usw., ist dies innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veränderung bei den Stadtwerken schriftlich anzuzeigen (siehe Formular „Erhebungsbogen“). Darin ist die Veränderung kurz zu beschreiben und es ist ein Lageplan oder andere geeignete Unterlagen vorzulegen, aus denen die geänderten bebauten/befestigten Flächen nachvollzogen werden können.
Wichtig: Wer plant, das Niederschlagswasser/Oberflächenwasser auf seinem Grundstück beispielsweise über eine Versickerungsanlage zielgerichtet in das Grundwasser oder einen Bach einzuleiten, sollte sich unbedingt vorab über die rechtlichen Bestimmungen informieren.
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Gummersbach - BGS - vom 07.12.2000 in der zurzeit gültigen Fassung.
Fachbereich 12 - Stadtwerke
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Zuständige Einrichtungen
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