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Essensgeldpauschale

Beschreibung

Aufgrund des Verpflegungsangebotes der Kindertageseinrichtungen, werden Beiträge von den jeweiligen Trägern erhoben. Die Stadt Gummersbach erhebt für das Verpflegungsangebot der städtischen Kindergärten eine sogenannte „Essensgeldpauschale“ in Höhe von 45,00 € monatlich. Diese wird automatisch für eine gebuchte Betreuungszeit ab 35 Stunden wöchentlich gefordert. Die Höhe der Pauschale wird nicht durch das Fernbleiben von der Mittagsbetreuung beeinträchtigt. Sowohl der Jobcenter als auch die Wohngeldstelle bieten die Übernahme der Verpflegungskosten an.

Für die Zahlung des Beitrages bietet die Stadt Gummersbach den automatisierten Einzug mittels Lastschriftmandat an. Dies gilt, wie bereits erwähnt, nur für die städtischen Kindergärten „Janoschs Trauminsel“ am Bernberg Süd, „Wilde Knöpfe“ in Dieringhausen, „Flohkiste“ in Lantenbach, „Hoppetosse“ in Strombach und „Hand-in-Hand“ in der Innenstadt.

Für die Verpflegungspauschale werden eigene Kassenzeichen von der Sachbearbeiterin bzw. den Sachbearbeiter vergeben.

Die Pauschale ist unabhängig davon zu entrichten, ob das Kind am jeweiligen Tag tatsächlich an der Betreuung teilnimmt.

Fachbereich 10.3 - KiTa u. Jugendarbeit

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen