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Denkmalförderung

Beschreibung

„Gemeinsam das historisch-kulturelle Erbe Nordrhein-Westfalens bewahren: Das ist die Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege. Die zahlreichen Denkmäler in unserem Land stehen für die Entwicklung unserer Landesteile und Regionen und legen darüber Zeugnis ab. Die heutigen Generationen stehen in der Verantwortung, Tradition und Moderne miteinander zu verbinden. Nur mit den zahlreichen Privatpersonen, Vereinen und Initiativen ist es möglich, die fast 90.000 Bau- und Bodendenkmäler zu schützen, zu pflegen und zu erhalten. Dazu trägt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit der Denkmalförderung 2024 bei, ...”

Zitat Ministerin Ina Scharrenbach
aus: NRW informieren – Pressemitteilungen – Denkmalförderung 2024 starten
vom 17. Juli 2023

Das Land unterstützt private Denkmaleigentümer, Vereine, Bürgerinitiativen, Stiftungen, Kirchen und Kommunen beim Erhalt und der Pflege dieses wichtigen kulturellen Schatzes. Hierzu werden Fördermittel bereitgestellt, die im Denkmalförderprogramm zusammengefasst sind.

Der Programmaufruf erfolgt unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Haushaltsmittel im Rahmen des Landeshaushaltes 2024 zur Verfügung gestellt werden.

Die Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel werden auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung* des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.

Das Programm umfasst drei Teile:

  1. Mit den sogenannten Pauschalzuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung von Denkmalpflegemaßnahmen stellt das Land Kommunen, die eigene kommunale Fördermittel für kleinere Maßnahmen an Denkmälern vergeben möchten, zusätzliche Landesmittel zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine können bei der Unteren Denkmalbehörde ihrer Kommune einen Antrag auf Förderung stellen.**
  2. Mit der Förderung von denkmalpflegerischen Einzelprojekten werden Maßnahmen zum Erhalt und zur Pflege von Baudenkmälern direkt durch das Land unterstützt. In diesem Programmteil können private, kirchliche und kommunale Eigentümer Anträge stellen.
  3. Zudem unterstützt das Land die Landesarchäologie der Landschaftsverbände und der Stadt Köln sowie die Stadtarchäologie der Kommunen bei ihrer Arbeit.

Auszug aus:
Programmaufruf zur Denkmalförderung des Landes Nordrhein-Westfalen 2024
des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

**Für das Jahr 2024 wurden keine Pauschalmittel beantragt

Weitere Informationen über die aktuellen Fördermöglichkeiten erhalten Sie auf den rechts verlinkten Seiten des Ministeriums sowie der Bezirksregierung Köln.

Fachbereich 9.1 - Stadtplanung

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