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Akteneinsicht Bauakte

Beschreibung

Für Einsicht in Hausakten, senden Sie bitte den zum Download angebotenen ausgefüllten Antrag per Post oder per E-Mail an die zuständige Kontaktperson (siehe rechts). Eine Mitarbeiterin des Servicebüros wird sich daraufhin für eine Terminabsprache bei Ihnen melden.

Fachbereich 9.3 – Bauordnung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen