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Wohnberechtigungsschein

Beschreibung

Mieter, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen wollen, benötigen einen Wohnberechtigungsschein.

Diese Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn das gesamte Brutto-Familieneinkommen des Mieters nach Personenzahl gestaffelte Einkommensgrenzen nicht übersteigt und die gewünschte Wohnung der Größe nach angemessen ist.  Weitere Informationen erhalten Sie beim Sozial- und Wohnungsamt und hier.

Fachbereich 6.1 - Soziale Hilfen

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