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Wohnberechtigungsschein
Beschreibung
Mieter, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen wollen, benötigen einen Wohnberechtigungsschein.
Diese Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn das gesamte Brutto-Familieneinkommen des Mieters nach Personenzahl gestaffelte Einkommensgrenzen nicht übersteigt und die gewünschte Wohnung der Größe nach angemessen ist. Weitere Informationen erhalten Sie beim Sozial- und Wohnungsamt und hier.
Fachbereich 6.1 - Soziale Hilfen
Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Fabienne Schönig
Ressortleitung- Telefon:
- 02261 87-1526
- E-Mail:
- fabienne.schoenig@gummersbach.de
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Frau Petra Stransky
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1512
- E-Mail:
- petra.stransky@gummersbach.de