BIS: Suche und Detail

Wohngeld

Beschreibung

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder für Bewohner eines Heims als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.

Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist. Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.

Weitere Informationen finden Sie hier

Fachbereich 6.1 - Soziale Hilfen

Zuständigkeiten:

Frau Güngör - „A + B“ (Anfangsbuchstabe des Nachnamen)
Frau Rother - "C - F"
Frau Blank - „G + H“
Frau Yücel - „K + L“
Frau Nollmann - "I + J + W + X + Y + Z"
Frau Leidig - „R + S“
Frau Ley - „St + Sch + T + U + V“
Frau Füting - "M + N + O + P + Q"

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen