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Bestattungskosten
Beschreibung
Die Zahlung von Bestattungskosten wird grundsätzlich nur dann übernommen, wenn die/der Verstorbene keinen ausreichenden Nachlass hinterlassen hat und es keine anderen Personen oder Stellen gibt, die zur Leistung verpflichtet sind.
Antragsteller für eine Sozialbeerdigung können neben Menschen mit Arbeitslosengeld II auch Personen darstellen, denen nur eine kleine Rente oder ein niedriges Einkommen zur Verfügung stehen. In solchen Fällen kann das Sozialamt die Kosten für die Bestattung ganz oder teilweise übernehmen. Dabei ist zu beachten, dass nur die Kosten übernommen werden, die einen würdigen Abschied des Verstorbenen gewährleisten. (Quelle: https://november.de)
§ 74 SGB XII
Fachbereich 6.1 - Soziale Hilfen
Zuständige Einrichtungen
- Soziale Hilfen - Fachbereich 6.1
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- Rathausplatz 1
- 51643 Gummersbach
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Fabienne Schönig
Ressortleitung- Telefon:
- 02261 87-1526
- E-Mail:
- fabienne.schoenig@gummersbach.de
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Frau Jana Ulbrich
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 8-1527
- E-Mail:
- jana.ulbrich@gummersbach.de