Suche
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Beschreibung
Gesetzliche Grundlage für die Hilfeleistungen bei Flüchtlingen ist das sogenannte Asylbewerberleistungsgesetz. Die Leistungen auf dieser Grundlage entsprechen annähernd den Soziallhilfeleistungen, die allen anderen Anspruchsberechtigten auf Sozialhilfe in Deutschland auch gewährt werden. Dies betrifft das Wohnen in vom Gesetzgeber festgelegten Obergrenzen und Angemessenheitshöhen, den Lebensunterhalt, Hygieneartikel, Kleidung etc. Wohnraum und Mobiliar in den Flüchtlingsunterkünften, wird regelmäßig auf einfachem und zweckdienlichen Niveau gestellt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Fachbereich 6.2 - Integration
Zuständigkeit:
Frau Argyriou - "A - H" (Anfangsbuchstabe des Nachnamen)
Frau Schmidt - "I - M"
Frau Sessinghaus - "N - Z"
Zuständige Einrichtungen
- Integration - Fachbereich 6.2
-
- Rathausplatz 1
- 51643 Gummersbach
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Eleonora Argyriou
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-1507
- E-Mail:
- eleonora.argyriou@gummersbach.de
-
Frau Melanie Schmidt
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-2508
- E-Mail:
- melanie.schmidt@gummersbach.de
-
Frau Miriam Sessinghaus
Sachbearbeitung- Telefon:
- 02261 87-2507
- E-Mail:
- miriam.sessinghaus@gummersbach.de