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Ermäßigung der Zweitwohnungssteuer

Beschreibung

In bestimmten Fällen kann auf Antrag eine Ermäßigung der Zweitwohnungssteuer gewährt werden. Der Antrag auf Ermäßigung kann online auf dieser Seite oder durch persönliche bzw. telefonische Vorsprache beim Fachbereich 4.1 - Finanzen und Steuern erfolgen.

Für folgende Fälle ist eine Ermäßigung auf die Hälfte des Steuersatzes möglich:

- Steuerpflichtige, die mit mehr als zwei minderjährigen Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben

Eine grundsätzliche Ermäßigung der Zweitwohnungssteuer für Studenten wird in Gummersbach nicht gewährt, sofern für diese nicht der vorgenannte Fall zutrifft.

Fristen
Der Antrag auf Steuerermäßigung ist an keine Fristen gebunden. Die Ermäßigung wird frühestens ab dem auf den Eingang des Antrages folgenden Kalendermonat gewährt und endet mit Ablauf des Monats, in dem weniger als drei minderjährige Kinder mit dem Steuerpflichtigen in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Bei einer positiven Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie per Post einen entsprechend angepassten Zweitwohnungssteuerbescheid.

Bei einem Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung ist dies dem Fachbereich 4.1 - Finanzen und Steuern anzuzeigen.

Ordnungswidrigkeiten
Die Unterlassung einer Anzeige über den Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Die Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Gummersbach kann unter dem folgenden Link eingesehen werden:

Fachbereich 4.1 - Finanzen und Steuern

Der Antrag auf Steuerermäßigung ist an keine Fristen gebunden. 

Zuständige Einrichtungen