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Abmeldung von der Zweitwohnungssteuer

Beschreibung

Wird eine versteuerte Zweitwohnung aufgegeben, muss diese von der Zweitwohnungssteuer abgemeldet werden. Die Abmeldung kann online auf dieser Seite oder durch persönliche bzw. telefonische Vorsprache beim Fachbereich 4.1 - Finanzen und Steuern erfolgen.

Fristen
Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem die Zweitwohnung aufgegeben wurde.

Nach der Abmeldung der Zweitwohnung erhalten Sie per Post einen korrigierten Zweitwohnungssteuerbescheid. Eventuell entstandene Guthaben werden erstattet.

Fachbereich 4.1 - Finanzen und Steuern

Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem die Zweitwohnung aufgegeben wurde.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen