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Selbstberechnung der VgnSt für sexuelle Handlungen gegen Entgelt (§ 1 Nr. 4 SexStS)

Beschreibung

Veranstaltungen, bei denen sexuelle Handlungen gegen Entgelt im Stadtgebiet Gummersbach angeboten werden, sind dem Fachbereich 4.1 - Finanzen und Steuern der Stadt Gummersbach zu erklären.

Die Besteuerung erfolgt nach der Anzahl der Veranstaltungstage.

Fristen
Die Abrechnung der Veranstaltungstage sowie die Selbstberechnung der Steuer (Steueranmeldung) muss monatlich bis zum 7. Werktag des auf die Veranstaltung folgenden Kalendermonats beim Fachbereich 4.1 - Finanzen und Steuern vorgelegt werden.  

Nach Vorlage der Selbstberechnung der Steuer erhalten Sie Post einen entsprechenden Vergnügungssteuerbescheid.

Steuersatz
Der Steuersatz beträgt 6,00 Euro pro Veranstaltungstag für jede(n) Prostituierte(n).

Der Steuersatz ist unabhängig von der tatsächlichen zeitlichen Inanspruchnahme und der Anzahl der sexuellen Handlungen.

Fälligkeiten
Die Steuer wird für den erklärten Zeitraum festgesetzt und ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zu entrichten.

Bei mehreren aufeinander folgenden oder regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen eines Veranstalters am selben Veranstaltungsort (Dauerveranstaltungen) ist die Stadt Gummersbach berechtigt, die Steuer für einzelne Kalendervierteljahre im Voraus festzusetzen. In diesen Fällen ist die Steuer für das jeweilige Kalendervierteljahr zu den Terminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu entrichten. Sie kann in diesen Fällen auf Antrag als monatliche Zahlung  am 15. eines jeden Kalendermonats  entrichtet werden.

Ordnungswidrigkeiten
Eine nicht rechtzeitige, unvollständige oder unterlassene Steueranmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Die Sexsteuersatzung der Stadt Gummersbach kann auf dieser Seite eingesehen werden.

Fachbereich 4.1 - Finanzen und Steuern

Die Abrechnung der Veranstaltungstage sowie die Selbstberechnung der Steuer (Steueranmeldung) muss monatlich bis zum 7. Werktag des auf die Veranstaltung folgenden Kalendermonats beim Fachbereich 4.1 - Finanzen und Steuern vorgelegt werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen