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Sexsteuererklärung für das Vorführen von Filmen nach Entgelt (§ 1 Nr. 2 SexStS)

Beschreibung

Die durchgeführten Filmveranstaltungen im Stadtgebiet Gummersbach sind dem Fachbereich 4.1 - Finanzen und Steuern der Stadt Gummersbach zu erklären.

Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich nach der Höhe des Entgelts.

Hinweise zur Besteuerung nach der Größe der Veranstaltungsfläche finden sie hier:

Fristen
Die Abrechnung des Entgelts muss monatlich bis zum 7. Werktag des auf die Veranstaltung folgenden Kalendermonats beim Fachbereich 4.1 - Finanzen und Steuern vorgelegt werden.  

Nach Vorlage der Entgeldabrechnung erhalten Sie Post einen entsprechenden Vergnügungssteuerbescheid.

Steuersatz
Der Steuersatz beträgt

  • 22% des Entgelts für das Vorführen von Filmen in Kinos und Filmkabinen. Das Entgelt umfasst die gesamte Vergütung, die für die Teilnahme an der Vorführung erhoben wird.
  • 50,00 Euro je angefangenen Kalendermonat und je Bildschirm, Leinwand oder ähnlichem Filmbetrachtungsgerät in Nachtlokalen, Bars, Saunaclubs, Massagesalons und  

  ähnlichen Betrieben für jeden angefangenen Kalendermonat.

Fälligkeiten
Die Steuer wird für den erklärten Zeitraum festgesetzt und ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zu entrichten.

Bei mehreren aufeinander folgenden oder regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen eines Veranstalters am selben Veranstaltungsort (Dauerveranstaltungen) ist die Stadt Gummersbach berechtigt, die Steuer für einzelne Kalendervierteljahre im Voraus festzusetzen. In diesen Fällen ist die Steuer für das jeweilige Kalendervierteljahr zu den Terminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu entrichten. Sie kann in diesen Fällen auf Antrag als monatliche Zahlung  am 15. eines jeden Kalendermonats  entrichtet werden.

Ordnungswidrigkeiten
Eine nicht rechtzeitige, unvollständige oder unterlassene Steuererklärung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Die Sexsteuersatzung der Stadt Gummersbach kann auf dieser Seite eingesehen werden.

Fachbereich 4.1 - Finanzen und Steuern

Die Abrechnung des Entgelts muss monatlich bis zum 7. Werktag des auf die Veranstaltung folgenden Kalendermonats beim Fachbereich 4.1 - Finanzen und Steuern vorgelegt werden.  

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen