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Anmeldung von Filmbetrachtungsgeräten (§ 1 Nr. 2 SexStS)

Beschreibung

Veranstaltungen, bei denen - unabhängig von der Art der Aufzeichung und Wiedergabe - Filme vorgeführt werden, die nicht gemäß § 14 Abstz 2 oder 7  des Jugendschutzgesetzes gekennzeichent sind, sind beim Fachbereich 4.1 - Finanzen und Steuern der Stadt Gummersbach anzumelden.

Fristen
Die Anmeldung dieser Veranstaltungen muss spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung  beim Fachbereich 4.1 - Finanzen und Steuern erfolgen.

Bei mehreren aufeinander folgenden oder regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen eines Veranstalters am selben Veranstaltungsort (Dauerveranstaltungen) ist eine einmalige Anmeldung ausreichend.

Veränderungen, die sich auf die Höhe der Steuer auswirken, sind umgehend anzuzeigen.

Ordnungswidrigkeiten
Eine nicht rechtzeitige oder unterlassene Anmeldung von Veranstaltungen oder die fehlende Mitteilung von steuererhöhenden Änderungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Die Sexsteuersatzung der Stadt Gummersbach kann auf dieser Seite eingesehen werden.

Hinweise zur Erklärung der durchgeführten Veranstaltungen finden sie hier:

Fachbereich 4.1 - Finanzen und Steuern

Die Anmeldung dieser Veranstaltungen muss spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung  beim Fachbereich 4.1 - Finanzen und Steuern erfolgen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen